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Absturzsicherung Sicherungssysteme

Schulungen - unser Angebot für PSAgA

Schulungen von fall protection engineering


Wir bieten Schulungen für die PSAgA an: Theorie, Praxis und Geräte. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist Ihre Lebensversicherung

Sie wollen eine mobile Absturzsicherung mit Rettungsfunktion?
Wir haben das richtige Angebot für Sie.

Sie brauchen eine Schulung in Sachen Absturzsicherung?
Auch hier haben wir das richtige Angebot.

PSAgA Schulungen von Robert Klein

Robert Klein - unser Mann für Ihre Absturzsicherung-Schulung

Robert Klein ist seit vielen Jahren Bergführer und hat unsere Produkte maßgeblich mitentwickelt. Er ist der Fachmann, wenn es um Absturzsicherung geht - und das nicht nur im Gebirge.
Er und 2 weitere Kollegen halten die Schulungen, sowohl für Anfänger wie auch Fortgeschrittene.

Warum ist die PSAgA und die Unterweisung des Umgangs mit den Hilfsmitteln in einer Schulung so wichtig?

Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.

Unsere Grundkurse und Aufbaukurse sollen den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme vermittelt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.

Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt.

Schulungen in und um Salzburg und Bayern,  PSAgA, Absturzsicherung
01. Level 3 Schulung einer Höhenfachkraft für Absturzsicherung mit PSAgA
Schuluen für PSAgA
02. Zimmerer und Dachdecker - für Euch haben wir spezielle Kurse zum Thema Absturzsicherung,  PSAgA
PSAgA - Schulungen und Unterweisung
03. Maurer: PSAgA-Schulungen für Maurer sind für 2023 geplant

SCHULUNG: ANWENDUNG DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAGA) NACH DGUV R 112-198
Um bei Arbeiten in der Höhe und im industriellen Seilzugang in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Höhenarbeiter besonders im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vertraut sein.

Versagen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, ist die persönliche Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig. Diese Art der Anwendung und der spezielle Schutz gegen Absturz sind durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUV-Regel 112-198).

SCHULUNG: PSA gegen Absturz
Die Inhalte vermitteln wir in unseren Schulungen nach DGUV R 112-198 durch einen Sachkundigen. Themen wie die Handhabung der Verbindungsmittel, die Instandhaltung der PSA, die gesetzlichen Bestimmungen oder Materialkunde werden durch praktische Unterweisungen ergänzt.

Gesetzliche Vorschriften

Welche Regeln und Vorschriften Sie beim Thema Absturzsicherungen beachten müssen:
Absturzsicherungen retten jeden Tag Leben. Sie schützen fleißige Arbeiter davor, bei Tätigkeiten in luftigen Höhen zu verunglücken.

Um schwere Unfälle zu vermeiden, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften und Normen auf den Weg gebracht. Dazu gehören die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Arbeitsstättenrichtlinie, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV Bauarbeiten) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Diese sollen den Verantwortlichen bei der Auswahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen helfen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Regeln und verweisen zu den zuständigen Behörden.

Absturzsicherung Dach Vorschriften – was ist eine Absturzsicherung?
Die verschiedenen Vorschriften definieren, wann eine Gefährdung vorliegt, und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, um Leib und Leben der Beteiligten zu schützen.

Diese verfolgen zum Teil sehr unterschiedliche Ansätze. Bei einer Sache herrscht jedoch Einigkeit: Sofern es aus arbeitstechnischer und baulicher Sicht möglich ist, sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Absturzkante von Gebäuden und erhöhten Plattformen abzusichern, sprich: Ein Schutzgeländer, eine Brüstung oder eine Umwehrung anzubringen. Man spricht auch von einer primären und kollektiven Absturzsicherung.

Grundsätzlich gelten Absturzkanten, die höher als 1 Meter über dem Untergrund liegen, bereits als Gefährdung. Trotzdem sind auf Flachdächern beispielsweise erst ab Höhen von 3 Metern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Übrigens: Das Durchbrechen durch eine morsche Zwischendecke oder das Hineinfallen in Flüssigkeiten werden ebenfalls als Absturz definiert.

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften Deutschland – wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich muss die Unfallverhütung bei Gebäudedächern bereits bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks besagen, dass bei Dächern mit Abdichtung, die zur Installation von Absturzsicherungen erforderlichen Anschlagpunkte bereits im Bauplan vermerkt werden sollten.

Laut Arbeitsstättenverordnung und dem deutschen Baurecht sind Gebäudebetreiber für die Dachsicherheit zuständig. Auf beruflicher Ebene fällt diese Verantwortung auf den jeweiligen Arbeitgeber zurück. Dieser ist verpflichtet eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute weisungsbefugte Person mit der Kontrolle der Maßnahmen zu beauftragen.

Doch auch wenn die Firmen hier in der Pflicht stehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut §15 ArbSchG sow § 21 Abs. 1 SGB VII eine Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz.

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens in der eigenen Betriebsstätte stellt einen Sonderfall dar: Auch wenn beide Parteien im Interesse des Schutzes der gefährdeten Personen handeln sollten, ist in einem solchen Fall in letzter Instanz der Arbeitgeber für den Unfallschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Im privaten Bereich liegt die Haftung beim jeweiligen Bauherrn

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