absturzsicherheit arbeitsschutz absturzsicherung schulung kurse

Absturzsicherung Sicherungssysteme

Absturzsicherung - Kurse

fall protection engineering


Wir bieten Kurse für die Absturzsicherung an - für Anfänger und Fortgeschrittene, die PSAgA

Sie wollen eine mobile Absturzsicherung mit Rettungsfunktion?
Wir haben das richtige Angebot für Sie.

Sie brauchen eine Schulung in Sachen Absturzsicherung?
Auch hier haben wir das richtige Angebot.

Absturzsicherungs Kurse von Robert Klein

Robert Klein - unser Mann für Sicherheit

Robert Klein ist seit vielen Jahren Bergführer und hat unsere Produkte maßgeblich mitentwickelt. Er ist der Fachmann, wenn es um Absturzsicherung geht - und nach nicht nur im Gebirge.
Er und 2 weitere Kollegen halten die Schulungen, sowohl für Anfänger wie auch Fortgeschrittene.

Warum ist Absturzsicherung und das Erlernen des Umgangs mit den Hilfsmitteln in Kursen so wichtig?

Was beste Equipment nutzt nichts, wenn man damit nicht umgehen kann.
In unseren Schulungen lernen Sie vom ersten Handgriff bis hin zu technischen Details alles Notwendige, um im Ernstfall bei einem Absturz das Richtige schnell zu machen.
Unsere Kurse sind rel. schnell ausgebucht, daher buchen Sie frühzeitig! Absturzsicherung ist lebenswichtig!

Absturzsicherung - Schulungen in und um Salzburg und Bayern,  PSAgA
01. Level 3 Schulung einer Höhenfachkraft für Absturzsicherung mit PSAgA
Absturzsicherung - Kurse, Schulungen
02. Zimmerer und Dachdecker - für Euch haben wir spezielle Kurse zum Thema Absturzsicherung,  PSAgA
Absturzsicherheit - Schulungen und Kurse
03. Maurer: Absturzsicherung-Schulungen für Maurer sind für 2023 geplant

Welche Regeln und Vorschriften Sie beim Thema Absturzsicherungen beachten müssen:
Absturzsicherungen retten jeden Tag Leben. Sie schützen fleißige Arbeiter davor, bei Tätigkeiten in luftigen Höhen zu verunglücken.

Um schwere Unfälle zu vermeiden, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften und Normen auf den Weg gebracht. Dazu gehören die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Arbeitsstättenrichtlinie, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV Bauarbeiten) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Diese sollen den Verantwortlichen bei der Auswahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen helfen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Regeln und verweisen zu den zuständigen Behörden.

Absturzsicherung Dach Vorschriften – was ist eine Absturzsicherung?
Die verschiedenen Vorschriften definieren, wann eine Gefährdung vorliegt, und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, um Leib und Leben der Beteiligten zu schützen.

Diese verfolgen zum Teil sehr unterschiedliche Ansätze. Bei einer Sache herrscht jedoch Einigkeit: Sofern es aus arbeitstechnischer und baulicher Sicht möglich ist, sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Absturzkante von Gebäuden und erhöhten Plattformen abzusichern, sprich: Ein Schutzgeländer, eine Brüstung oder eine Umwehrung anzubringen. Man spricht auch von einer primären und kollektiven Absturzsicherung.

Grundsätzlich gelten Absturzkanten, die höher als 1 Meter über dem Untergrund liegen, bereits als Gefährdung. Trotzdem sind auf Flachdächern beispielsweise erst ab Höhen von 3 Metern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Übrigens: Das Durchbrechen durch eine morsche Zwischendecke oder das Hineinfallen in Flüssigkeiten werden ebenfalls als Absturz definiert.

Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften Deutschland – wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich muss die Unfallverhütung bei Gebäudedächern bereits bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks besagen, dass bei Dächern mit Abdichtung, die zur Installation von Absturzsicherungen erforderlichen Anschlagpunkte bereits im Bauplan vermerkt werden sollten.

Laut Arbeitsstättenverordnung und dem deutschen Baurecht sind Gebäudebetreiber für die Dachsicherheit zuständig. Auf beruflicher Ebene fällt diese Verantwortung auf den jeweiligen Arbeitgeber zurück. Dieser ist verpflichtet eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute weisungsbefugte Person mit der Kontrolle der Maßnahmen zu beauftragen.

Doch auch wenn die Firmen hier in der Pflicht stehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut §15 ArbSchG sow § 21 Abs. 1 SGB VII eine Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz.

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens in der eigenen Betriebsstätte stellt einen Sonderfall dar: Auch wenn beide Parteien im Interesse des Schutzes der gefährdeten Personen handeln sollten, ist in einem solchen Fall in letzter Instanz der Arbeitgeber für den Unfallschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Im privaten Bereich liegt die Haftung beim jeweiligen Bauherrn

Schulungen Absturzsicherung

Anrufen und schreiben

Du brauchst eine Beratung rund um Absturzsicherung / PSAgA?

Zögere nicht, uns zu kontaktieren

Unser Büro

fall protection engineering GmbH
Jakob-Auer-Straße 8
5020 Salzburg, Austria 

Schreibe uns

Protected by reCAPTCHA and  Google Privacy Policy  & Terms of Service apply.

 Bitte stimme unseren Datenschutzbestimmungen zu

Telefonanruf
Adresse

fall protection engineering GmbH
Jakob-Auer-Straße 8
5020 Salzburg, Austria